AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines

 

1.1 Die Firma smartforyou.de, Michael Scholz erbringt ihre Lieferungen, Dienste und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

 

1.2 Abweichenden AGB des Kunden wird widersprochen. Abweichende Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Die Firma smartforyou.de, Michael Scholz ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

 

1.3 Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

 

§ 2 Leistungsumfang und Angebote

 

2.1 Die Firma smartforyou.de, Michael Scholz führt individuelle Schulungen und Softwareentwicklungen nach Kundenbedarf durch. Die Firma smartforyou.de, Michael Scholz ist jederzeit berechtigt, Schulungsinhalte und Quellcode in zumutbarem Umfang, insbesondere zur Anpassung an neue technische Entwicklungen, zu modifizieren.

 

2.2 Angebote der Firma smartforyou.de, Michael Scholz sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen, sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma smartforyou.de, Michael Scholz. Das gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen.

 

§ 3 Buchung von Schulungen

 

3.1 Anmeldungen für Schulungen können schriftlich, per Telefax oder E-Mail vorgenommen werden. Die Anmeldung wird durch die Firma smartforyou.de, Michael Scholz schriftlich oder per E-Mail bestätigt und ist spätestens dann für beide Teile verbindlich.

 

3.2 Mit der Anmeldebestätigung wird dem Kunden auch der Veranstaltungsort bekanntgegeben. Bei Änderung des Veranstaltungsorts wird der Kunde über den dortigen Ansprechpartner spätestens einen Tag vor Beginn der Schulung informiert.

 

3.3 Alle Schulungen kommen aufgrund eines individuellen Angebotes zustande und enthalten lediglich die dort zugesicherten Leistungen. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Kunde selbst zu tragen.

 

3.4 Eine nur zeitweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.

 

§ 4 Durchführung von Schulungen

 

4.1 Die Firma smartforyou.de, Michael Scholz behält sich bei allen Schulungen das Recht vor, Ersatztrainer einzusetzen, die Inhalte im angemessenen Rahmen zu modifizieren sowie Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Ein Trainerwechsel, eine Inhaltsmodifikation oder eine Termin- oder Ortsverschiebung berechtigen den Kunden weder zur Minderung der Schulungsgebühr noch zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Änderungen sind für den Kunden nachweislich unzumutbar.

 

4.2 Wird eine Schulung vereinbarungsgemäß in den Geschäftsräumen des Kunden durchgeführt, so sorgt der Kunde auf eigene Kosten für einen geeigneten Raum sowie für benötigte Hilfsmittel und eine angemessene Verpflegung der Schulungsteilnehmer und Trainer.

 

4.3 Bei Ausfall einer Schulung aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse seitens der Firma smartforyou.de, Michael Scholz besteht kein Anspruch auf Durchführung der Schulung im vereinbarten Rahmen. Die ausgefallene Schulung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ein Ersatz von Kosten, Aufwendungen, Schäden oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen, die dem Besteller im Zusammenhang mit dem Ausfall von Schulungen entstehen, kann nicht verlangt werden.

 

4.4 Die Firma smartforyou.de, Michael Scholz bereitet die technische Ausstattung der Schulungen die nicht beim Kunden durchgeführt werden mit Hard- und Software nach bestem Wissen und Gewissen vor. Dennoch auftretende kleinere technische Störungen während der Seminardurchführung berechtigen den Kunden weder zur Minderung der Schulungsgebühr noch zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Störungen sind für den Kunden unzumutbar.

 

4.5 Der Kunde verpflichtet sich, den Urheberrechtsschutz der in der Schulung verwendeten Software zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen.

 

4.6 Die Installation oder Modifikation bereits installierter Software an kundenfremden Schulungsgeräten durch den Kunden bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Firma smartforyou.de, Michael Scholz. Bei Zuwiderhandlung ist die Firma smartforyou.de, Michael Scholz berechtigt, die Rückführung der Installation in den ursprünglichen Zustand durch seine Mitarbeiter oder Dritte mit einem Stundensatz von 52 Euro netto zu berechnen. Dies gilt auch für die Notwendigkeit der Neuinstallation von Systemkomponenten bei fahrlässiger Modifikation eines kundenfremden Schulungsrechners durch den Schulungsteilnehmer.

 

4.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, im Rahmen einer Schulung PCs, Bildschirme oder sonstige Geräte ohne vorherige Genehmigung örtlich umzustellen oder den Stecker von diesen Geräten zu lösen. Das Aufstellen und Anschließen mitgebrachter Geräte ist ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Firma smartforyou.de, Michael Scholz erlaubt.

 

4.8 Jeder Schulungsteilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten.

 

4.9 Die Firma smartforyou.de, Michael Scholz übernimmt keine Haftung für im Schulungsraum und auf Geräten abgelegte Dokumente jeglicher Form, insbesondere auch Daten am PC. Der Aufwand der Wiederbeschaffung für verlorenes oder beschädigtes Datenmaterial kann nicht ersetzt werden.

 

4.10 Die Firma smartforyou.de, Michael Scholz haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl der in die Schulungsräume eingebrachten Gegenstände, wie Garderobe und Wertgegenstände, entstehen.

 

4.11 Schadensersatzansprüche gegen die Firma smartforyou.de, Michael Scholz aus einem Schulungsvertrag sind begrenzt auf die Höhe der Kursgebühr.

 

§ 5 Stornierung von Schulungen

 

5.1 Die Firma smartforyou.de, Michael Scholz hat das Recht, bis 5 Kalendertage vor Trainingsbeginn von einem Schulungsvertrag zurückzutreten, wenn die geringe Anzahl der Teilnehmer an der jeweiligen Schulung eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht erlaubt, wenn ein oder mehrere Trainer an der Teilnahme an der Schulung verhindert sind oder das Seminar aus technischen Gründen ausfallen muss. Der Rücktritt kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen.

 

5.2 Der Kunde hat das Recht, bis zum Beginn der Schulung vom Schulungsvertrag ohne Grund zurückzutreten. Der Rücktritt kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

 

5.3 Erfolgt der Rücktritt mindestens 21 Kalendertage vor Schulungsbeginn, ist keine Schulungsgebühr zu zahlen. Erfolgt er weniger als 21, aber mindestens 7 Kalendertage vor Schulungsbeginn, werden 50% der Schulungsgebühr zur Zahlung fällig. Erfolgt er weniger als 7 Kalendertage vor Schulungsbeginn, werden 80% der Schulungsgebühr zur Zahlung fällig.

 

5.4 Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt bzw. die Umbuchung ist der Zugang der jeweiligen Rücktritts- bzw. Umbuchungserklärung in der Firma smartforyou.de, Michael Scholz.

 

5.5 Nimmt ein Schulungsteilnehmer an einer Schulung nicht teil, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurückgetreten wäre oder die Schulung umgebucht hätte, so hat der Kunde die volle Schulungsgebühr zu zahlen. Der Kunde hat aber das Recht, einen Ersatzteilnehmer zur Schulung zu schicken. Ist der Schulungsteilnehmer erkrankt und handelte es sich bei der Schulungsmassnahme um eine Einzelschulung, kann das Seminar nach Vorlage eines entsprechenden Attests zu einem späteren Zeitpunkt kostenfrei wiederholt werden.

 

§ 6 Softwareentwicklung

 

6.1 Gegenstand des Vertrages ist das jeweils von der Firma smartforyou.de, Michael Scholz zu entwickelnde und dem Kunden zur Nutzung zu überlassende Computerprogramm und die im Bedarfsfall im Pflichtenheft vereinbarten Bedienungshilfen und Produktbeschreibungen, wie Online-Hilfen, Benutzungsanleitungen oder Herstellerdokumentationen.

 

6.2 Der Kunde ist im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Programmherstellung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der für die Programmherstellung erforderlichen Informationen DV-technischer und projektorganisatorischer Art (Hardware und Betriebssysteme, eingesetzte Standardsoftware, Organisationspläne) sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der das Programm später eingesetzt werden soll. Während erforderlicher Testläufe und des Abnahmetests ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten zur Verfügung.

 

6.3 Sämtliche Unterlagen und Materialien, die einer Vertragspartei von der Gegenpartei für die Durchführung des Auftrags überlassen werden, sind mit Umsicht zu behandeln und dürfen nur für den Eigenbedarf vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind der anderen Vertragspartei einschließlich der angefertigten Vervielfältigungsstücke zurückzugeben, sobald sie für die Programmherstellung nicht mehr benötigt werden. Einzige Ausnahmen sind Unterlagen, die für die Dokumentation, Fehlerbehebung oder Planung und Durchführung von Programmerweiterungen noch benötigt werden.

 

6.4 Der Kunde wird alle Informationen vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung einer Softwareentwicklung zugänglich gemacht werden und von der Firma smartforyou.de, Michael Scholz verwendete Methoden und Verfahren betreffen.

 

§ 7 Pflichtenheft

 

7.1 Die Software wird von der Firma smartforyou.de, Michael Scholz entsprechend der im Pflichtenheft ausgearbeiteten Anforderungen hergestellt. Das Pflichtenheft wird, falls nicht separat beauftragt, vom Kunden unter angemessener Beratung durch die Firma smartforyou.de, Michael Scholz erstellt.

 

7.2 Es ist von den Vertragspartnern mit Datumsangabe rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Dies gilt auch für etwaige nachfolgende Pflichtenhefte, auf die sich die Vertragspartner unter Vereinbarung abgeänderter Vertragsbedingungen oder unter Aufrechterhaltung der bestehenden schriftlich verständigt haben.

 

7.3 Ab Fertigstellung des ausgearbeiteten Pflichtenhefts wird dieses als Anlage zum vorliegenden Vertrag geführt.

 

7.4 Mit dem Vorliegen des Pflichtenheftes wird die Firma smartforyou.de, Michael Scholz einen zeitlichen Fahrplan für die Fertigstellung vorlegen.

 

§ 8 Nachträgliche Änderungswünsche

 

8.1 Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Programmstruktur oder sonstige Merkmale kann die Firma smartforyou.de, Michael Scholz berücksichtigen, soweit sie eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsinhalt darstellen. Maßstab hierfür ist die im Pflichtenheft festgelegte Leistungsbeschreibung.

 

8.2 Berücksichtigt die Firma smartforyou.de, Michael Scholz die gewünschten Änderungen, so erhält sie hierfür ein angemessenes zusätzliches Entgelt. Grundlage der entsprechenden Entgeltfestsetzung sind der notwendige zeitliche Zusatzaufwand sowie der von der Firma smartforyou.de, Michael Scholz für die Gesamtherstellung kalkulierte Vergütungssatz. Die Firma smartforyou.de, Michael Scholz ist zur Offenlegung ihrer Kalkulation nicht verpflichtet. Sie muss die Höhe des Zusatzentgelts jedoch nachvollziehbar begründen.

 

§ 9 Auslieferung und Installation

 

9.1 Wird die Entwicklung einer Software nicht termingerecht fertiggestellt, muss der Kunde der Firma smartforyou.de, Michael Scholz schriftlich mahnen. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist nur zulässig, wenn der Kunde der Firma smartforyou.de, Michael Scholz nach dem vereinbarten Fertigstellungstermin eine angemessene Frist zur Fertigstellung gesetzt hat. Diese Frist muss mindestens vier Wochen betragen. Mahnung und Fristsetzung dürfen nur vorgenommen werden, wenn die Überschreitung des Fertigstellungstermins nicht auf nachträgliche Änderungswünsche des Kunden zurückzuführen ist.

 

9.2 Schuldet die Firma smartforyou.de, Michael Scholz die Installation einer Software, muss der Kunde hierfür die Hardware bereitstellen und gegebenenfalls für den benötigten Zeitraum andere Arbeiten mit der Computeranlage einstellen.

 

9.3 Nach Installation des Programms wird die Firma smartforyou.de, Michael Scholz den Kunden und bis zu fünf seiner Mitarbeiter in die Benutzung des Programms einweisen. Die Einweisung erfolgt im Hause des Kunden und umfasst, wenn nicht anders vereinbart, acht Zeitstunden. Auf Wunsch des Kunden wird die Firma smartforyou.de, Michael Scholz die Einweisung wiederholen oder intensivieren. Die zusätzliche Einweisungszeit ist in diesem Fall allerdings gesondert zu vergüten.

 

§ 10 Quellcodeübergabe und Weiterverwertung

 

10.1 Der Quellcode verbleibt bei der Firma smartforyou.de, Michael Scholz, die sich verpflichtet, diesen sicher aufzubewahren und auf Anforderung des Kunden nur durch Zugriff auf den Quellcode zu behebende Störungen unverzüglich zu beseitigen. Auf Verlangen des Kunden hat die Firma smartforyou.de, Michael Scholz, den Quellcode einem vom Kunden zu benennenden Notar zu übergeben, der auf Anforderung des Kunden diesen an einen Dritten aushändigen darf, falls die Firma smartforyou.de, Michael Scholz mit der nur durch Zugriff auf den Quellcode möglichen Mängelbeseitigung trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden binnen einer Frist von vier Wochen nicht erfolgreich nachkommt oder eine mögliche Mängelbeseitigung durch Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen der Firma smartforyou.de, Michael Scholz gefährdet wird.

 

§ 11 Gewährleistung und Haftung

 

11.1 Die Firma smartforyou.de, Michael Scholz übernimmt für das fehlerfreie Funktionieren einer entwickelten Software entsprechend der im Pflichtenheft aufgeführten Anforderungen eine Gewährleistung von zwölf Monaten nach Abnahme.

 

11.2 Sofern die Firma smartforyou.de, Michael Scholz dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen oder Ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden, soweit sie bereits erkennbar sind.

 

11.3 Mängel an dem von der Firma smartforyou.de, Michael Scholz erstellten Programm, mit denen im Zusammenhang mit einer Softwareentwicklung typischerweise gerechnet werden muss und die innerhalb einer Verjährungsfrist von zwölf Monaten nach der Endabnahme vom Kunden gerügt werden, werden innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens aber innerhalb von vier Wochen unentgeltlich beseitigt. Der Kunde ist dabei zur Mitarbeit und genauen Beschreibung des aufgetretenen Fehlers verpflichtet. Wird ein Fehler rechtzeitig gerügt, wird zuerst eine Nachbesserung geschuldet.

 

11.4 Andere Mängel, zum Beispiel Mängel, die sich aufgrund der Trägersoftware, Software von Drittanbietern oder aufgrund des Kunden-Computer-Netzwerkes ergeben, werden von der Sachmängelhaftung nicht erfasst. Werden vom Kunden oder von Dritten Änderungen am Programm vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Sachmängelansprüche. Weitergehende und andere Ansprüche und Rechte wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

 

11.5 Die Firma smartforyou.de, Michael Scholz haftet für schuldhaft verursachte Schäden, jedoch maximal bis zehn Prozent des Auftragswertes. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Feuer, Viren und Hackerangriffen entstehen. Weitergehende als die hier ausdrücklich genannten Mängelansprüche, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche seitens des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten des Kunden eine Versicherung besteht.

 

§ 12 Abnahme

 

12.1 Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtleistung, in der Regel nach der Installation des Programms auf der Hardware des Kunden sowie der Ersteinweisung.

 

12.2 Nach der Installation des Programms weist die Firma smartforyou.de, Michael Scholz durch angemessene Abnahmetests das Vorhandensein der zugesicherten Eigenschaften sowie der wesentlichen Programmfunktionen nach. Auf Verlangen des Kunden sind für einen Abnahmetest von ihm bereitgestellte Testdaten zu verwenden, sowie bestimmte Arten zusätzlicher Tests durchzuführen, die er für notwendig hält, um das Programm praxisnah zu prüfen.

 

12.3 Hat die Software die Abnahmetests bestanden, ist der Kunde auf Verlangen der Firma smartforyou.de, Michael Scholz verpflichtet, eine schriftliche Abnahmeerklärung abzugeben. Gegebenenfalls festgestellte kleinere Mängel sind in der Abnahmeerklärung festzuhalten.

 

12.4 Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Die Firma smartforyou.de, Michael Scholz kann zur Abgabe der Abnahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf die Software als abgenommen gilt.

 

§ 13 Subunternehmer

 

13.1 Es ist der Firma smartforyou.de, Michael Scholz grundsätzlich nicht gestattet, die Programmherstellung insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer zu übertragen. Sollte die Beauftragung eines Subunternehmers notwendig werden, ist die vorherige schriftliche Genehmigung des Kunden einzuholen. Hierzu muss die Firma smartforyou.de, Michael Scholz dem Kunden den Namen und die genaue Anschrift des in Betracht kommenden Subunternehmers mitteilen, sowie Auskunft über dessen Leistungsfähigkeit zur ordnungsgemäßen Programmherstellung und Bonität geben. Den Kunden trifft keine Pflicht, die gewünschte Genehmigung zu erteilen.

 

13.2 Sofern die Einschaltung eines Subunternehmers vom Kunden genehmigt wird, haftet die Firma smartforyou.de, Michael Scholz für diesen wie für einen eigenen Erfüllungsgehilfen. Gleichgültig ist dabei, ob die Firma smartforyou.de, Michael Scholz zu einer Kontrolle und Überwachung des Subunternehmers in der Lage ist.

 

§ 14 Vergütung

 

14.1 Die Vergütung für sämtliche Leistungen und Lieferungen wird in Euro netto mit dem Kunden jeweils individuell über Angebotschreiben und Auftrag vereinbart und ist jeweils zehn Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

 

§ 15 Erfüllungsort

 

15.1 Erfüllungsort ist Viersen, Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang des Vertrags einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Viersen. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

§ 16 Salvatorische Klausel

 

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

 

Stand: 31.07.2007

 

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